· Mängel an Gebäuden,
z.B. Schiefstand von Wänden, Einbauteilen
· Schäden an Gebäuden, z.B. Feuchteschäden,
Schimmelpilzbildung, Rißbildung
· Vorbereitung der gerichtlichen Auseinandersetzung,
Unterstützung des
Rechtsanwaltes bei der Formulierung der Bewéisanträge
· Beratung im Rahmen der Neu- und Sanierungsplanung
Nicht immer sind Mängel am Bau unannehmbar. Am Bau wird unter
schwierigen
Verhältnissen gearbeitet, die zulässigen Toleranzen sind relativ
groß. Bei Zweifeln
sollte ein Sachverständiger gefragt werden um unnötige
Auseinandersetzungen
zu vermeiden.
Zur Untersuchung der Bausubstanz werden zahlreiche Hilfsmittel benötigt,
teilweise sind dies alltägliche Werkzeuge, teils präzise
Messgeräte.
Technische Hilfsmittel im Besitz des SV, z.B.:
versch. Feuchtemessgeräte, Endoskop
(Hohlraumuntersuchung), Anemometer u. Rauchröhrchen
(Luftgeschwindigkeit,
Luftzug);
Im Bereich der Überprüfung der Wärmedämmung sind
Großgeräte bzw. teuerste
Technik notwendig die nur bei ständigem Einsatz rentabel sind. Den
Einsatz
derartiger Technik kann ich vermitteln und überwachen. Z.B. sind das
Thermografie
(Infrarotkamera) oder Blowerdoorverfahren (Messung der Luftdichtigkeit der
Gebäudehülle). Bei Gebäuden in Fachwerkbauweise oder bei
anderer Holzbauweise
sollte das Blowerdoorverfahren grundsätzlich bei der Bauabnahme
angewendet werden.
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